Sofort-Check

Auto abmelden: Was brauche ich wirklich?

Direktantwort: Für die normale Abmeldung brauchen Sie vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen. Online benötigen Sie zusätzlich den Sicherheitscode aus der ZB I sowie die Codes unter den Stempelplaketten. Den Fahrzeugbrief (ZB II), eine eVB oder einen HU-Bericht brauchen Sie für die reine Abmeldung normalerweise nicht.

Wählen Sie zuerst Ihren Weg. Die Checkliste zeigt nur das, was Sie für diesen Ablauf tatsächlich bereitlegen müssen – ohne Dokumentenstapel und ohne unnötige Behördensprache.

Auto-Abmeldung starten Fachlich geprüft · Aktualisiert am 9. August 2026

Interaktive Vorbereitung

Welche Checkliste brauchen Sie?

Wählen Sie Ihren Weg. Ihre Häkchen bleiben beim Wechsel zwischen den Listen erhalten.

Die drei Wege im direkten Vergleich

Es gibt nicht die eine Unterlagenliste für jeden Fall. Entscheidend ist, wie Sie abmelden. Beim amtlichen i-Kfz-Portal weisen Sicherheitscodes nach, dass Ihnen Fahrzeugschein und Kennzeichen vorliegen. Am Schalter werden die Originale physisch geprüft. Ein privater Dienstleister arbeitet in Ihrem Auftrag und nennt im Bestellprozess, welche Daten und Codes er benötigt.

WegUnbedingt bereitlegenZusätzlich beachten
i-Kfz selbstZB I, ZB-I-Sicherheitscode, Code jeder StempelplaketteOnline-Zahlungsmittel; Fahrzeug muss codefähige Dokumente und Plaketten haben
ZulassungsstelleZB I und abgestempelte KennzeichenschilderTermin- und Zahlungsregeln der zuständigen Stelle prüfen
DienstleisterFahrzeugdaten, ZB-I-Code und Plaketten-CodesKontaktdaten und Zahlungsmittel; genaue Anforderungen des Anbieters prüfen

Für ein Auto sind normalerweise drei Codes relevant: ein Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und je ein Code unter der Stempelplakette am vorderen und hinteren Kennzeichen. Motorräder haben nur ein Kennzeichenschild. Wo sich die Zeichen befinden und wie Sie sie freilegen, erklärt der Sicherheitscode-Ratgeber.

i-Kfz selbst: Diese Dinge müssen auf den Tisch

Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes. Solche Merkmale wurden für ab dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassene Fahrzeuge eingeführt. Entscheidend ist nicht allein das Baujahr des Autos, sondern ob die aktuell ausgegebenen Dokumente und Plaketten codefähig sind.

  1. ZB I ansehen: Prüfen Sie die Rückseite auf das Sicherheitsfeld. Legen Sie den Code erst frei, wenn das Fahrzeug sicher abgestellt ist und Sie die Abmeldung wirklich durchführen wollen.
  2. Beide Stempelplaketten prüfen: Gemeint sind die amtlichen Siegel, nicht die HU-Plakette. Nach dem Freilegen gelten die Siegel als entwertet.
  3. Kennzeichen und Fahrzeugdaten eingeben: Übertragen Sie Zeichen exakt. O und 0, I und 1 sowie B und 8 werden leicht verwechselt.
  4. Online bezahlen und Nachweis speichern: Akzeptierte Zahlarten unterscheiden sich nach Portal. Laden Sie den Bescheid beziehungsweise die Bestätigung direkt herunter.

Keine eID für die reine Abmeldung

Das aktuelle i-Kfz-Faltblatt des Bundesverkehrsministeriums trennt klar: Für An-, Um- und Wiederzulassungen ist eine digitale Identifizierung vorgesehen; für die Abmeldung nennt es ausdrücklich keine Identifizierung, sondern ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes. Wenn ein örtliches Portal trotzdem ein Konto oder einen zusätzlichen Schritt verlangt, ist dessen aktuelle Anleitung maßgeblich.

Fehlt nur die eigene eID oder die Ausweis-PIN, ist das daher nicht automatisch ein Grund, auf die Online-Abmeldung zu verzichten. Prüfen Sie zuerst das i-Kfz-Portal der für Ihr Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde. Mehr zu den unterschiedlichen Abläufen finden Sie im Vergleich i-Kfz oder Service.

Dienstleister: Weniger Technik, aber nicht weniger Fahrzeugnachweise

Ein privater Abmeldedienst kann Ihnen Portalführung, Plausibilitätsprüfung und Kommunikation abnehmen. Er kann jedoch keine fehlenden Sicherheitscodes herbeizaubern. Für einen vollständig digitalen Auftrag brauchen Sie daher in der Regel dieselben fahrzeugbezogenen Nachweise wie beim i-Kfz-Weg: den Code der ZB I und die Codes der Stempelplaketten.

  • Fahrzeugdaten: Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer beziehungsweise die im Formular abgefragten Prüfdaten.
  • Codes: vollständig und gut lesbar; am besten Zeichen einzeln prüfen, statt schnell aus einem unscharfen Foto abzutippen.
  • Kontaktdaten: erreichbare E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer für Rückfragen.
  • Zahlung: Der Endpreis muss vor der zahlungspflichtigen Bestellung erkennbar sein.

Eine eigene eID ist bei einem beauftragten Service nicht erforderlich. Achten Sie trotzdem darauf, dass der Anbieter klar als privates Unternehmen auftritt, ein vollständiges Impressum führt und die Dienstleistung nicht mit der amtlichen Gebühr verwechselt. Der ehrliche Kostenvergleich stellt Amt, eigenes i-Kfz und Service nebeneinander.

Zulassungsstelle: Originale statt Sicherheitscodes

§ 16 FZV nennt für die normale Außerbetriebsetzung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder. Die Schilder werden zur Entstempelung vorgelegt. Die ZB II ist dort für die reine Abmeldung nicht aufgeführt. Auch eine eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat oder ein aktueller HU-Bericht gehören nicht zu den Standardunterlagen.

Ob die Behörde zusätzlich einen Identitätsnachweis sehen möchte, welche Zahlarten sie annimmt und ob Sie einen Termin benötigen, steht in der Leistungsbeschreibung Ihrer Zulassungsstelle. Das ist keine bundesweit einheitliche Servicefrage. Prüfen Sie die örtliche Seite vor der Fahrt – besonders, wenn Dokumente fehlen oder ein Kennzeichen verloren wurde.

Vertretung am Schalter: Legt eine dritte Person alle nach § 16 Absatz 1 FZV erforderlichen Unterlagen vor, gilt sie für die Außerbetriebsetzung als bevollmächtigt. Eine schriftliche Vollmacht ist für den vollständigen Standardfall deshalb bundesrechtlich nicht zwingend. Sie kann trotzdem als klarer Nachweis sinnvoll sein; hierfür gibt es die Vollmachtsvorlagen.

Was Sie für die reine Abmeldung normalerweise nicht brauchen

Viele Checklisten vermischen Abmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung. Dadurch entstehen unnötige Wege. Für eine normale Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen können Sie Folgendes in der Regel zu Hause lassen:

Nicht standardmäßig nötigWarumWann es doch relevant wird
ZB II / Fahrzeugbrief§ 16 FZV verlangt bei der reinen Abmeldung die ZB IWiederzulassung, Eigentums- oder Verlustklärung, örtlicher Sonderfall
eVB-NummerSie schließen keine neue Haftpflichtversicherung abspätere Wiederzulassung
HU-BerichtDie Hauptuntersuchung ist keine Voraussetzung zum Stilllegenspätere Wiederzulassung nach abgelaufener HU
SEPA-Mandat für Kfz-SteuerEs wird keine neue Steuerpflicht begründetspätere Zulassung
eID/PINBMV nennt für die reine i-Kfz-Abmeldung keine Identifizierungandere i-Kfz-Vorgänge oder abweichende Portalführung
KaufvertragEigentumsübertragung ist nicht Teil des StandardvorgangsVerkaufsanzeige, unklare Berechtigung oder Streitfall

Fehlt ausgerechnet die ZB II, lesen Sie die genaue Abgrenzung unter Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief. Fehlt die ZB I, ist die Lage anders, weil sowohl das Original für den Amtsweg als auch der Online-Code betroffen sind.

Sonderfälle: Wann die kurze Liste nicht reicht

Eine verlorene ZB I, gestohlene Kennzeichen, Verwertung, Erbfall oder ein Firmenfahrzeug brauchen zusätzliche Nachweise. Dann sollten Sie nicht einfach Codes raten oder eine allgemeine Erklärung hochladen. Klären Sie den konkreten Fall mit der zuständigen Stelle.

  • ZB I fehlt: Häufig sind Verlusterklärung oder Versicherung an Eides statt und gegebenenfalls weitere Fahrzeugnachweise nötig. Nutzen Sie den Entscheidungsbaum ohne Fahrzeugschein.
  • Kennzeichen fehlt: Bei Verlust oder Diebstahl scheidet der normale Online-Weg mangels Plaketten-Code aus.
  • Verwertung: Für die endgültige Außerbetriebsetzung kann ein Verwertungsnachweis hinzukommen.
  • Erbfall: Sterbeurkunde und Erbnachweis können nötig sein, wenn Berechtigung oder Unterlagen nicht eindeutig sind.
  • Leasing oder Finanzierung: Prüfen Sie Vertrag und Freigabe des Eigentümers, auch wenn die ZB II für die reine Standardabmeldung nicht vorgelegt wird.

Die sichere Regel lautet: Vollständiger Standardfall = kurze Liste. Fehlendes Dokument oder ungeklärte Berechtigung = örtliche Sonderfall-Anleitung prüfen.

Häufige Fragen

Was brauche ich, um mein Auto online abzumelden?

Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Codes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen. Hinzu kommen die im örtlichen Portal angebotene Online-Zahlung und korrekte Fahrzeugdaten.

Brauche ich den Fahrzeugbrief zum Auto abmelden?

Für die reine Standard-Abmeldung normalerweise nein. § 16 FZV nennt die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder; die ZB II wird vor allem für andere Zulassungsvorgänge oder Sonderfälle wichtig.

Brauche ich eine eID oder Ausweis-PIN?

Für die reine internetbasierte Abmeldung nennt das aktuelle BMV-Faltblatt keine Identifizierung. Maßgeblich bleibt die konkrete Führung des zuständigen i-Kfz-Portals.

Kann jemand anderes mein Auto bei der Behörde abmelden?

Ja. Wer alle nach § 16 Absatz 1 FZV erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt für diesen Vorgang als bevollmächtigt. Eine schriftliche Vollmacht kann zur Dokumentation trotzdem sinnvoll sein.

Was mache ich, wenn ein Sicherheitscode fehlt?

Starten Sie den Online-Vorgang nicht mit geratenen Zeichen. Nutzen Sie je nach betroffenem Code die Zulassungsstelle oder die Anleitung für fehlende beziehungsweise beschädigte Sicherheitscodes.

Amtliche Quellen und Prüfstand

Die Angaben wurden am 9. August 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Örtliche Servicebedingungen können abweichen.

Warum der Service kauftauglich ist

Nicht noch ein Behördenweg. Eine klare Abmeldung, wenn die Unterlagen bereitliegen.

Wer sein Fahrzeug abmelden will, hat meistens keinen Lustkauf vor sich: Das Auto ist verkauft, steht herum, verursacht Kosten oder soll sauber aus der Verantwortung genommen werden. Genau dafür ist der Service gebaut: Sie tragen die nötigen Daten ein, wir prüfen den Auftrag und kümmern uns um die digitale Abwicklung.

Der direkte Behördenweg ist in der Regel günstiger. Er setzt aber voraus, dass eID, AusweisApp, Sicherheitscodes, Portal und Eingaben sauber funktionieren. Unser Preis bezahlt nicht nur eine Abmeldung, sondern vor allem Bequemlichkeit, Prüfung, Kommunikation und eine nachvollziehbare Bestätigung per E-Mail.

Selbst erledigen
Mit Service
Meist günstiger, dafür eigener Aufwand
Bequemer, mit Prüfung und Bearbeitung
eID, AusweisApp und Portal müssen funktionieren
Auftrag online übermitteln, Rückfragen per E-Mail
Fehler fallen oft erst im Prozess auf
Plausibilitätscheck vor der Bearbeitung
Wichtig: Auto Abmelden Einfach ist ein privater Dienstleister und keine Behörde. Die Abmeldung ist nur möglich, wenn Fahrzeug und Unterlagen die digitalen Voraussetzungen erfüllen.

Auto online abmelden

Ohne Behördengang · ab 39,90 € · Geld-zurück-Garantie

Jetzt abmelden