Die drei Wege im direkten Vergleich
Es gibt nicht die eine Unterlagenliste für jeden Fall. Entscheidend ist, wie Sie abmelden. Beim amtlichen i-Kfz-Portal weisen Sicherheitscodes nach, dass Ihnen Fahrzeugschein und Kennzeichen vorliegen. Am Schalter werden die Originale physisch geprüft. Ein privater Dienstleister arbeitet in Ihrem Auftrag und nennt im Bestellprozess, welche Daten und Codes er benötigt.
| Weg | Unbedingt bereitlegen | Zusätzlich beachten |
|---|---|---|
| i-Kfz selbst | ZB I, ZB-I-Sicherheitscode, Code jeder Stempelplakette | Online-Zahlungsmittel; Fahrzeug muss codefähige Dokumente und Plaketten haben |
| Zulassungsstelle | ZB I und abgestempelte Kennzeichenschilder | Termin- und Zahlungsregeln der zuständigen Stelle prüfen |
| Dienstleister | Fahrzeugdaten, ZB-I-Code und Plaketten-Codes | Kontaktdaten und Zahlungsmittel; genaue Anforderungen des Anbieters prüfen |
Für ein Auto sind normalerweise drei Codes relevant: ein Code auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und je ein Code unter der Stempelplakette am vorderen und hinteren Kennzeichen. Motorräder haben nur ein Kennzeichenschild. Wo sich die Zeichen befinden und wie Sie sie freilegen, erklärt der Sicherheitscode-Ratgeber.
i-Kfz selbst: Diese Dinge müssen auf den Tisch
Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes. Solche Merkmale wurden für ab dem 1. Januar 2015 neu oder wieder zugelassene Fahrzeuge eingeführt. Entscheidend ist nicht allein das Baujahr des Autos, sondern ob die aktuell ausgegebenen Dokumente und Plaketten codefähig sind.
- ZB I ansehen: Prüfen Sie die Rückseite auf das Sicherheitsfeld. Legen Sie den Code erst frei, wenn das Fahrzeug sicher abgestellt ist und Sie die Abmeldung wirklich durchführen wollen.
- Beide Stempelplaketten prüfen: Gemeint sind die amtlichen Siegel, nicht die HU-Plakette. Nach dem Freilegen gelten die Siegel als entwertet.
- Kennzeichen und Fahrzeugdaten eingeben: Übertragen Sie Zeichen exakt. O und 0, I und 1 sowie B und 8 werden leicht verwechselt.
- Online bezahlen und Nachweis speichern: Akzeptierte Zahlarten unterscheiden sich nach Portal. Laden Sie den Bescheid beziehungsweise die Bestätigung direkt herunter.
Keine eID für die reine Abmeldung
Das aktuelle i-Kfz-Faltblatt des Bundesverkehrsministeriums trennt klar: Für An-, Um- und Wiederzulassungen ist eine digitale Identifizierung vorgesehen; für die Abmeldung nennt es ausdrücklich keine Identifizierung, sondern ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes. Wenn ein örtliches Portal trotzdem ein Konto oder einen zusätzlichen Schritt verlangt, ist dessen aktuelle Anleitung maßgeblich.
Fehlt nur die eigene eID oder die Ausweis-PIN, ist das daher nicht automatisch ein Grund, auf die Online-Abmeldung zu verzichten. Prüfen Sie zuerst das i-Kfz-Portal der für Ihr Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde. Mehr zu den unterschiedlichen Abläufen finden Sie im Vergleich i-Kfz oder Service.
Dienstleister: Weniger Technik, aber nicht weniger Fahrzeugnachweise
Ein privater Abmeldedienst kann Ihnen Portalführung, Plausibilitätsprüfung und Kommunikation abnehmen. Er kann jedoch keine fehlenden Sicherheitscodes herbeizaubern. Für einen vollständig digitalen Auftrag brauchen Sie daher in der Regel dieselben fahrzeugbezogenen Nachweise wie beim i-Kfz-Weg: den Code der ZB I und die Codes der Stempelplaketten.
- Fahrzeugdaten: Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer beziehungsweise die im Formular abgefragten Prüfdaten.
- Codes: vollständig und gut lesbar; am besten Zeichen einzeln prüfen, statt schnell aus einem unscharfen Foto abzutippen.
- Kontaktdaten: erreichbare E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer für Rückfragen.
- Zahlung: Der Endpreis muss vor der zahlungspflichtigen Bestellung erkennbar sein.
Eine eigene eID ist bei einem beauftragten Service nicht erforderlich. Achten Sie trotzdem darauf, dass der Anbieter klar als privates Unternehmen auftritt, ein vollständiges Impressum führt und die Dienstleistung nicht mit der amtlichen Gebühr verwechselt. Der ehrliche Kostenvergleich stellt Amt, eigenes i-Kfz und Service nebeneinander.
Zulassungsstelle: Originale statt Sicherheitscodes
§ 16 FZV nennt für die normale Außerbetriebsetzung die Zulassungsbescheinigung Teil I und die abgestempelten Kennzeichenschilder. Die Schilder werden zur Entstempelung vorgelegt. Die ZB II ist dort für die reine Abmeldung nicht aufgeführt. Auch eine eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat oder ein aktueller HU-Bericht gehören nicht zu den Standardunterlagen.
Ob die Behörde zusätzlich einen Identitätsnachweis sehen möchte, welche Zahlarten sie annimmt und ob Sie einen Termin benötigen, steht in der Leistungsbeschreibung Ihrer Zulassungsstelle. Das ist keine bundesweit einheitliche Servicefrage. Prüfen Sie die örtliche Seite vor der Fahrt – besonders, wenn Dokumente fehlen oder ein Kennzeichen verloren wurde.
Was Sie für die reine Abmeldung normalerweise nicht brauchen
Viele Checklisten vermischen Abmeldung, Ummeldung und Wiederzulassung. Dadurch entstehen unnötige Wege. Für eine normale Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen können Sie Folgendes in der Regel zu Hause lassen:
| Nicht standardmäßig nötig | Warum | Wann es doch relevant wird |
|---|---|---|
| ZB II / Fahrzeugbrief | § 16 FZV verlangt bei der reinen Abmeldung die ZB I | Wiederzulassung, Eigentums- oder Verlustklärung, örtlicher Sonderfall |
| eVB-Nummer | Sie schließen keine neue Haftpflichtversicherung ab | spätere Wiederzulassung |
| HU-Bericht | Die Hauptuntersuchung ist keine Voraussetzung zum Stilllegen | spätere Wiederzulassung nach abgelaufener HU |
| SEPA-Mandat für Kfz-Steuer | Es wird keine neue Steuerpflicht begründet | spätere Zulassung |
| eID/PIN | BMV nennt für die reine i-Kfz-Abmeldung keine Identifizierung | andere i-Kfz-Vorgänge oder abweichende Portalführung |
| Kaufvertrag | Eigentumsübertragung ist nicht Teil des Standardvorgangs | Verkaufsanzeige, unklare Berechtigung oder Streitfall |
Fehlt ausgerechnet die ZB II, lesen Sie die genaue Abgrenzung unter Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief. Fehlt die ZB I, ist die Lage anders, weil sowohl das Original für den Amtsweg als auch der Online-Code betroffen sind.
Sonderfälle: Wann die kurze Liste nicht reicht
Eine verlorene ZB I, gestohlene Kennzeichen, Verwertung, Erbfall oder ein Firmenfahrzeug brauchen zusätzliche Nachweise. Dann sollten Sie nicht einfach Codes raten oder eine allgemeine Erklärung hochladen. Klären Sie den konkreten Fall mit der zuständigen Stelle.
- ZB I fehlt: Häufig sind Verlusterklärung oder Versicherung an Eides statt und gegebenenfalls weitere Fahrzeugnachweise nötig. Nutzen Sie den Entscheidungsbaum ohne Fahrzeugschein.
- Kennzeichen fehlt: Bei Verlust oder Diebstahl scheidet der normale Online-Weg mangels Plaketten-Code aus.
- Verwertung: Für die endgültige Außerbetriebsetzung kann ein Verwertungsnachweis hinzukommen.
- Erbfall: Sterbeurkunde und Erbnachweis können nötig sein, wenn Berechtigung oder Unterlagen nicht eindeutig sind.
- Leasing oder Finanzierung: Prüfen Sie Vertrag und Freigabe des Eigentümers, auch wenn die ZB II für die reine Standardabmeldung nicht vorgelegt wird.
Die sichere Regel lautet: Vollständiger Standardfall = kurze Liste. Fehlendes Dokument oder ungeklärte Berechtigung = örtliche Sonderfall-Anleitung prüfen.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um mein Auto online abzumelden?
Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und die Codes unter den Stempelplaketten der Kennzeichen. Hinzu kommen die im örtlichen Portal angebotene Online-Zahlung und korrekte Fahrzeugdaten.
Brauche ich den Fahrzeugbrief zum Auto abmelden?
Für die reine Standard-Abmeldung normalerweise nein. § 16 FZV nennt die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder; die ZB II wird vor allem für andere Zulassungsvorgänge oder Sonderfälle wichtig.
Brauche ich eine eID oder Ausweis-PIN?
Für die reine internetbasierte Abmeldung nennt das aktuelle BMV-Faltblatt keine Identifizierung. Maßgeblich bleibt die konkrete Führung des zuständigen i-Kfz-Portals.
Kann jemand anderes mein Auto bei der Behörde abmelden?
Ja. Wer alle nach § 16 Absatz 1 FZV erforderlichen Unterlagen vorlegt, gilt für diesen Vorgang als bevollmächtigt. Eine schriftliche Vollmacht kann zur Dokumentation trotzdem sinnvoll sein.
Was mache ich, wenn ein Sicherheitscode fehlt?
Starten Sie den Online-Vorgang nicht mit geratenen Zeichen. Nutzen Sie je nach betroffenem Code die Zulassungsstelle oder die Anleitung für fehlende beziehungsweise beschädigte Sicherheitscodes.
Amtliche Quellen und Prüfstand
Die Angaben wurden am 9. August 2026 anhand der folgenden Primärquellen geprüft. Örtliche Servicebedingungen können abweichen.
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen, Kennzeichenschilder und Vertretungsregel für die Außerbetriebsetzung.
- BMV: Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz
Aktuelle Übersicht zu Identifizierung, Sicherheitscodes und Online-Ablauf.
- Service Berlin: Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen
Praxisbeispiel einer Zulassungsbehörde zu Unterlagen, Ablauf und örtlichem Endpreis.
