Anhänger außer Betrieb setzen
Anhänger online abmelden
Auch Anhänger müssen abgemeldet werden, wenn sie verkauft wurden oder dauerhaft stehen – sonst laufen Steuer und Versicherung weiter. Die Außerbetriebsetzung erledigen Sie online, ohne Termin.
Anhänger nicht vergessen
Anhänger werden beim Abmelden oft übersehen, kosten aber weiter Versicherung und ggf. Steuer, solange sie zugelassen sind. Gerade nach einem Verkauf sollten Sie zeitnah abmelden, um aus der Halterhaftung zu kommen.
Der Ablauf entspricht dem beim Pkw: Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Sicherheitscodes des Anhänger-Kennzeichens.
Das brauchen Sie
- •Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- •Sicherheitscode des Anhänger-Kennzeichens
- •Anhänger ab 2015 zugelassen
- •Online möglich, ohne den Anhänger vorzuführen
So läuft die Online-Abmeldung ab
Daten eingeben
Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.
Wir prüfen & reichen ein
Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.
Bestätigung erhalten
Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Anhänger separat abmelden?
Ja. Der Anhänger hat eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen und muss eigenständig abgemeldet werden.
Welche Codes brauche ich beim Anhänger?
Den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Code unter der Plakette des Anhänger-Kennzeichens.
Geht das auch ohne Termin?
Ja, die Online-Abmeldung läuft komplett digital, ohne Termin bei der Zulassungsstelle.
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