Verwertungsnachweis liegt vor
Auto nach Verschrottung abmelden
Wird ein Altfahrzeug verschrottet, stellt der zertifizierte Verwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis aus. Mit diesem Nachweis erfolgt die endgültige Außerbetriebsetzung – die Abmeldung beendet Steuer und Versicherungspflicht.
Erst Verwertung, dann Abmeldung
Geben Sie das Fahrzeug nur bei einem anerkannten Verwerter ab – nur dieser darf den gültigen Verwertungsnachweis (Certificate of Destruction) ausstellen. Der Nachweis ist wichtig, damit Sie aus der Halterhaftung entlassen werden.
Mit Fahrzeugschein und Kennzeichen-Codes lässt sich die Abmeldung online erledigen. Bewahren Sie den Verwertungsnachweis auf – er belegt die fachgerechte Entsorgung.
Das brauchen Sie
- •Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebs
- •Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode
- •Sicherheitscodes beider Kennzeichen
- •Fahrzeug ab 2015 zugelassen
So läuft die Online-Abmeldung ab
Daten eingeben
Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.
Wir prüfen & reichen ein
Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.
Bestätigung erhalten
Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.
Häufige Fragen
Brauche ich für die Abmeldung den Verwertungsnachweis?
Für die endgültige Außerbetriebsetzung nach Verschrottung ja. Er belegt die fachgerechte Entsorgung und entlässt Sie aus der Halterverantwortung.
Wer darf ein Auto verschrotten?
Nur zertifizierte Verwertungsbetriebe (Demontagebetriebe). Nur deren Verwertungsnachweis wird anerkannt.
Bekomme ich Kfz-Steuer zurück?
Ja, ab dem Abmeldedatum wird zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet.
Das könnte Sie auch betreffen
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Online in rund 2 Minuten – Festpreis 39,90 €, mit Geld-zurück-Garantie. Wir prüfen vorab, ob die Online-Abmeldung in Ihrem Fall möglich ist.
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