Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt
Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief (ZB II)
Die gute Nachricht zuerst: Für die reine Abmeldung (Außerbetriebsetzung) brauchen Sie den Fahrzeugbrief – die Zulassungsbescheinigung Teil II – überhaupt nicht. Sie können Ihr Auto auch dann online abmelden, wenn der Brief verloren, eingelagert oder bei der Bank ist.
Warum der Fahrzeugbrief für die Abmeldung egal ist
Der Fahrzeugbrief (ZB II) ist der Eigentumsnachweis und wird beim Verkauf, der Ummeldung oder Wiederzulassung benötigt – nicht aber für die Abmeldung. Zum Außerbetriebsetzen genügen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Sicherheitscodes der Kennzeichen.
Anders sieht es nur aus, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder verschrotten lassen wollen: Dann ist der Brief wichtig. Für das bloße Abmelden – etwa weil das Auto steht, zu teuer ist oder einen Schaden hat – ist er verzichtbar.
Das brauchen Sie für die Online-Abmeldung
- •Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem 7-stelligem Sicherheitscode
- •Sicherheitscodes auf den Plaketten von vorderem und hinterem Kennzeichen
- •Fahrzeug ab dem 01.01.2015 zugelassen
- •Den Fahrzeugbrief (ZB II) benötigen Sie nicht
So läuft die Online-Abmeldung ab
Daten eingeben
Fahrzeugdaten und Sicherheitscodes ins Formular eintragen – in rund 2 Minuten.
Wir prüfen & reichen ein
Wir kontrollieren die Angaben und übernehmen die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle.
Bestätigung erhalten
Die offizielle Abmeldebestätigung kommt per E-Mail – inklusive Rechnung.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto wirklich ohne Fahrzeugbrief abmelden?
Ja. Für die Außerbetriebsetzung ist nur die Zulassungsbescheinigung Teil I plus die Kennzeichen-Sicherheitscodes nötig. Der Brief (Teil II) wird ausschließlich für Verkauf, Ummeldung oder Wiederzulassung gebraucht.
Was, wenn der Brief bei der Bank liegt (Finanzierung)?
Auch dann können Sie abmelden – die Bank verwahrt nur den Brief als Sicherheit. Für die Abmeldung müssen Sie ihn nicht anfordern. Mehr dazu auf unserer Seite zum finanzierten Auto.
Brauche ich den Brief später für die Wiederzulassung?
Ja. Wenn Sie das Fahrzeug irgendwann wieder anmelden möchten, brauchen Sie den Brief. Bewahren Sie ihn also gut auf bzw. fordern Sie ihn nach Ablösung des Kredits von der Bank an.
Das könnte Sie auch betreffen
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