Zulassungsbescheinigung Teil I verloren
Auto abmelden ohne Fahrzeugschein
Ohne die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird es leider schwieriger: Der für die Online-Abmeldung nötige 7-stellige Sicherheitscode befindet sich genau auf diesem Dokument. Ist der Schein verloren, ist die reine Online-Abmeldung in der Regel nicht möglich.
Warum der Fahrzeugschein entscheidend ist
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung greift auf den verdeckten Sicherheitscode der ZB I zu. Fehlt das Dokument, fehlt der Code – und damit die technische Grundlage für die digitale Abmeldung.
Der übliche Weg: Sie beantragen bei Ihrer Zulassungsstelle eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I. Mit dem neuen Schein und dem darauf enthaltenen Sicherheitscode ist die Online-Abmeldung anschließend wieder möglich. Alternativ melden Sie das Fahrzeug direkt vor Ort ab.
Mögliche Wege
- •Ersatz-ZB I bei der Zulassungsstelle beantragen, danach online abmelden
- •Oder das Fahrzeug direkt bei der Zulassungsstelle vor Ort abmelden
- •Haben Sie den Schein doch noch? Dann ist die Online-Abmeldung sofort möglich
Häufige Fragen
Geht die Online-Abmeldung wirklich nicht ohne Fahrzeugschein?
In aller Regel nein, weil der Sicherheitscode auf der ZB I sitzt. Ohne diesen Code kann die digitale Außerbetriebsetzung nicht ausgelöst werden.
Wie bekomme ich einen Ersatz-Fahrzeugschein?
Über Ihre Zulassungsstelle. Sie benötigen meist Ihren Ausweis und ggf. eine Versicherung an Eides statt zum Verbleib des Originals. Danach ist die Online-Abmeldung wieder möglich.
Reicht der Fahrzeugbrief als Ersatz?
Nein. Der Brief (Teil II) enthält den Abmelde-Sicherheitscode nicht. Entscheidend ist der Fahrzeugschein (Teil I).
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