Kurzantwort: Ein rotes Kennzeichen mit 06 beginnt für zuverlässige Kfz-Betriebe und dient wiederkehrenden Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Das 07er-Kennzeichen ist für anerkannte Oldtimer und eng definierte Oldtimer-, Probe-, Überführungs- und Wartungsfahrten bestimmt. Private Alltagsfahrten sind mit beiden Varianten nicht erlaubt.
06 und 07 nicht verwechseln
  • 06: gewerblicher Einsatz für Hersteller, Werkstätten und Händler nach Zuverlässigkeitsprüfung.
  • 07: wiederkehrende Verwendung für anerkannte Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.
  • Dokumentation: Fahrzeugzuordnung und zulässiger Fahrtzweck müssen nachweisbar sein.
  • Kosten: Neben Behörde, Schildern und Versicherung fällt eine gesetzliche pauschale Kfz-Steuer an.

Rote Kennzeichen sind keine frei übertragbare Dauerlösung für abgemeldete Fahrzeuge. Sie privilegieren bestimmte Fahrtzwecke und bestimmte Antragsteller. Wer das Schild für Arbeitsweg, Einkauf oder Wochenendausflug nutzt, verlässt den zulässigen Rahmen.

Die beiden wichtigsten Varianten erkennen Sie an den ersten Ziffern nach dem Zulassungsbezirk: 06 und 07. Trotz gleicher roter Schrift verfolgen sie unterschiedliche Zwecke und haben andere Voraussetzungen.

Vor jeder Fahrt sollten Kennzeicheninhaber prüfen: Ist das konkrete Fahrzeug erfasst, ist der Zweck zulässig, sind die Unterlagen ausgefüllt und besteht Versicherungsschutz?

Vergleich zwischen rotem 06er-Händlerkennzeichen und rotem 07er-Oldtimerkennzeichen
06 dient dem Kfz-Gewerbe, 07 anerkannten Oldtimern. Beide Kennzeichen sind zweckgebunden.

06, 07, H oder Kurzzeitkennzeichen: der Vergleich

KennzeichenTypischer NutzerZulässiger KernzweckAlltagsfahrten
06 rotZuverlässiger Kfz-Hersteller, Teilehersteller, Werkstatt oder HändlerPrüfungs-, Probe- und ÜberführungsfahrtenNein
07 rotHalter anerkannter OldtimerOldtimerveranstaltungen sowie gesetzlich genannte Probe-, Überführungs- und WartungsfahrtenNein
H-KennzeichenHalter eines zugelassenen OldtimersNormale Fahrzeugnutzung im Rahmen der ZulassungJa
KurzzeitkennzeichenPrivatperson oder Betrieb für ein konkret benanntes FahrzeugZeitlich begrenzte Probe- oder ÜberführungsfahrtNein

Rotes 06er-Kennzeichen für Händler und Werkstätten

Nach § 41 FZV kann die Zulassungsbehörde rote Kennzeichen zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Teileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung zuteilen. Ein Gewerbeschein allein begründet keinen Anspruch. Die Behörde prüft insbesondere Zuverlässigkeit und betrieblichen Bedarf.

Zulässig sind Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten. Hinzu kommen notwendige Fahrten zum Tanken, zur Außenreinigung sowie zu Reparatur oder Wartung, wenn sie mit einem dieser Hauptzwecke zusammenhängen. Eine private Nutzung durch Inhaber, Mitarbeitende oder Kunden ist nicht gedeckt.

Typische Unterlagen für den 06er-Antrag

  • Identitätsnachweis und gegebenenfalls Vertretungsunterlagen
  • Gewerbeanmeldung und Registerauszug
  • Nachweise zur Zuverlässigkeit, die die Behörde konkret benennt
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Darstellung des betrieblichen Bedarfs
  • gegebenenfalls Nachweis geeigneter Stellplätze

Die genaue Liste unterscheidet sich örtlich. Berlin verlangt für den dort beschriebenen Antrag unter anderem Gewerbeunterlagen und den Nachweis von zwei Stellplätzen. Nutzen Sie diese Angabe nur als Beispiel und prüfen Sie die Seite Ihrer eigenen Zulassungsbehörde.

Rotes 07er-Kennzeichen für Oldtimer

Das 07er-Kennzeichen ist für Fahrzeuge bestimmt, die als Oldtimer anerkannt sind. Nach der FZV muss ein Oldtimer bei der Begutachtung grundsätzlich vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen, weitgehend original, gut erhalten und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienlich sein.

§ 43 FZV erlaubt insbesondere An- und Abfahrten sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimern und der Pflege des Kulturguts dienen. Außerdem sind Probe- und Überführungsfahrten sowie unmittelbar verbundene Fahrten zu Reparatur, Wartung, Tanken und Außenreinigung vorgesehen. Die tägliche Fahrt zur Arbeit oder eine beliebige Ausflugsfahrt gehört nicht dazu.

Ein 07er-Kennzeichen kann für mehrere von der Behörde erfasste Oldtimer des Inhabers wiederkehrend genutzt werden. Gleichzeitig darf es nur an dem Fahrzeug angebracht sein, das gerade zulässig bewegt wird. Das Fahrzeugscheinheft muss die betroffenen Fahrzeuge korrekt aufführen.

Fahrzeugscheinheft und Fahrtennachweis richtig führen

Beim 06er-Kennzeichen gibt die Behörde ein Fahrzeugscheinheft und ein besonderes Fahrtennachweisheft aus. Für jede Fahrt sind die vorgeschriebenen Angaben vollständig einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist während der Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Die Aufzeichnungen sind nach § 41 FZV ein Jahr aufzubewahren.

Auch beim 07er-Kennzeichen muss das Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden. Es ordnet das Kennzeichen den genehmigten Oldtimerfahrzeugen und den zulässigen Zwecken zu.

  1. Fahrzeug auswählen: Prüfen, ob es im Heft erfasst ist.
  2. Fahrtzweck festlegen: Probe, Überführung, Prüfung, Veranstaltung oder verbundene Wartungsfahrt.
  3. Nachweis vor Abfahrt ausfüllen: Fahrzeugdaten, Datum, Fahrer und Strecke vollständig eintragen.
  4. Unterlagen mitführen: Heft, Fahrerlaubnis und Versicherungsnachweis bereithalten.
  5. Nach der Fahrt abschließen: Enddaten ergänzen und Aufzeichnungen geordnet aufbewahren.

Welche Fahrten sind erlaubt – und welche nicht?

Beispiel0607Begründung
Händler überführt Verkaufsfahrzeug zum StandortJaNeinBetriebliche Überführungsfahrt nach § 41 FZV
Kaufinteressent macht dokumentierte ProbefahrtJaNur im OldtimerrahmenProbefahrt muss dem jeweiligen gesetzlichen Zweck entsprechen
Oldtimer fährt zu einer Kulturgut-VeranstaltungNeinJaKernzweck des § 43 FZV
Fahrt zur Werkstatt wegen ReparaturNur zweckbezogenJa, für erfasstes FahrzeugReparatur- und Wartungsfahrt muss mit dem erlaubten Einsatz zusammenhängen
Arbeitsweg oder privater EinkaufNeinNeinKeine Probe-, Überführungs-, Prüfungs- oder Oldtimerzweckfahrt
UrlaubsfahrtNeinNeinPrivatnutzung außerhalb des gesetzlichen Zwecks

Kosten für rote Kennzeichen 2026

Die Gesamtkosten bestehen aus mehreren Bausteinen. § 9 KraftStG nennt für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung eine pauschale Jahressteuer von 46,02 Euro, wenn sie ausschließlich für Krafträder verwendet werden, und 191,73 Euro in den übrigen Fällen. Hinzu kommen Versicherung, Kennzeichenschilder und die Gebühren der Zulassungsbehörde.

BausteinHöhe oder BerechnungHinweis
Kfz-Steuer46,02 € nur für Krafträder; sonst 191,73 € jährlichGesetzliche Pauschale nach KraftStG
BehördengebührÖrtlich und nach AufwandBerlin nennt für 06 als Beispiel eine Gebühr ab 51 €
VersicherungNach Anbieter, Nutzung, Bestand und RisikoDeckung und Auslandsumfang schriftlich prüfen
Schilder und HefteNach Anbieter und AusgabeZusätzliche Kosten neben der Verwaltungsgebühr möglich

Wann ist ein Kurzzeit- oder H-Kennzeichen besser?

Für eine einzelne private Überführung ist ein Kurzzeitkennzeichen meist passender als ein dauerhaft zugeteiltes rotes Kennzeichen. Es wird einem konkreten Fahrzeug zugeordnet und hat ein festes Ablaufdatum. Voraussetzungen und zulässiger Einsatz hängen unter anderem von HU-Status und Fahrtziel ab.

Wer einen anerkannten Oldtimer regelmäßig privat fahren möchte, benötigt in der Regel eine normale Zulassung, häufig mit H-Kennzeichen. Das 07er-Kennzeichen ist kein günstiger Ersatz für uneingeschränkte Alltagsmobilität. Vergleichen Sie tatsächliche Fahrzwecke, Versicherung, Steuer und Dokumentationsaufwand. Was bei einem Schild ohne amtliches Siegel gilt, erklärt der Ratgeber Kennzeichen ohne Siegel.

Auslandsfahrten vorher schriftlich klären

Die Anerkennung roter deutscher Kennzeichen und der Versicherungsschutz können im Ausland unterschiedlich beurteilt werden. Fragen Sie Versicherer, Zielland und Transitländer vor der Grenze; verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungsberichte aus Foren.

Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen

Geprüft am 6. August 2026. Maßgeblich sind im Einzelfall der Bescheid und die Auskunft Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Wer bekommt ein rotes 06er-Kennzeichen?

Es kann zuverlässigen Herstellern, Teileherstellern, Werkstätten und Kfz-Händlern für wiederkehrende betriebliche Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zugeteilt werden.

Darf ich mit einem 07er-Kennzeichen sonntags spazieren fahren?

Nicht allein wegen des Wochentags. Die Fahrt braucht einen nach § 43 FZV zulässigen Zweck, etwa eine Oldtimerveranstaltung, Probe-, Überführungs- oder Wartungsfahrt.

Wie alt muss ein Fahrzeug für das 07er-Kennzeichen sein?

Es muss bei der Oldtimerbegutachtung grundsätzlich vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein und die weiteren Kriterien zu Originalität, Zustand und Kulturgut erfüllen.

Was kostet die Kfz-Steuer für ein rotes Kennzeichen?

Die Jahrespauschale beträgt 46,02 Euro bei ausschließlicher Verwendung für Krafträder und 191,73 Euro in den übrigen Fällen. Versicherung und weitere Gebühren kommen hinzu.

Kann ich ein 06er-Kennzeichen privat nutzen?

Nein. Das Kennzeichen ist an die betrieblichen und gesetzlich definierten Fahrtzwecke gebunden. Arbeitsweg, Einkauf oder Urlaub sind keine zulässigen Nutzungen.