Kurzantwort: Den HU-Bericht müssen Sie bei normalen Fahrten nicht im Auto mitführen. Nach § 29 Absatz 10 StVZO müssen Sie ihn jedoch mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren und zuständigen Personen oder der Behörde auf Anforderung aushändigen. Fehlt er dann, müssen Sie auf eigene Kosten eine Zweitschrift beschaffen oder erneut eine HU durchführen lassen.
Mitführen und aufbewahren sind zwei verschiedene Pflichten
  • Keine ständige Mitführpflicht: Der HU-Bericht muss nicht bei jeder Fahrt im Handschuhfach liegen.
  • Aufbewahrungspflicht: Behalten Sie den letzten Bericht mindestens bis zur nächsten HU.
  • Vorlage auf Anforderung: Zuständige Stellen dürfen die Aushändigung verlangen.
  • Bei Verlust: Zweitschrift bei der damaligen Prüfstelle bestellen; andernfalls kann eine neue HU nötig werden.

Die Verwirrung entsteht, weil Fahrzeugschein und HU-Bericht oft gemeinsam bei Werkstatt oder Prüfstelle übergeben werden. Rechtlich gelten aber unterschiedliche Regeln: Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist mitzuführen. Für den Untersuchungsbericht schreibt die StVZO Aufbewahrung und Aushändigung auf Anforderung vor.

Praktisch kann eine Kopie im Fahrzeug hilfreich sein, etwa nach einer frischen Untersuchung oder auf einer längeren Reise. Sie ist aber keine Voraussetzung dafür, dass eine normale Fahrt allein wegen des fehlenden Papierberichts zulässig ist. Aktuelle Fristen und Gerüchte ordnet unser TÜV-Faktencheck 2026 ein.

Wichtiger als der Aufbewahrungsort ist, dass Sie das Original oder eine anerkannte Zweitschrift im Bedarfsfall wiederfinden und Mängelhinweise nicht vergessen.

Unterschied zwischen Mitführpflicht und Aufbewahrungspflicht beim HU-Bericht
Der HU-Bericht darf zu Hause liegen, muss aber bis zur nächsten Hauptuntersuchung verfügbar bleiben.

Welche Fahrzeugunterlagen müssen mit – und welche nicht?

UnterlageBei der Fahrt mitführen?Aufbewahren oder vorlegen?
Zulassungsbescheinigung Teil IJa, als Papier oder zulässiger digitaler NachweisAuf Verlangen zur Prüfung aushändigen
Zulassungsbescheinigung Teil IINeinSicher außerhalb des Fahrzeugs lagern
Letzter HU-BerichtNeinMindestens bis zur nächsten HU aufbewahren und auf Anforderung aushändigen
Bericht mit erheblichen MängelnZur Nachprüfung mitbringenFrist und Mängelbeseitigung beachten
Prüfprotokoll der SicherheitsprüfungNur bei betroffenen Fahrzeugen relevantBis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufbewahren und zusammen mit dem HU-Bericht vorlegen

Was verlangt § 29 StVZO genau?

Die prüfende Person erstellt nach der Hauptuntersuchung einen Untersuchungsbericht und händigt ihn dem Halter oder dessen Beauftragten aus. Der Halter muss diesen Bericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren. Auf Anforderung ist er zuständigen Personen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auszuhändigen.

Die Vorschrift sagt nicht, dass der Bericht während jeder Fahrt im Fahrzeug liegen muss. Daraus folgt die klare Antwort: Aufbewahrungspflicht ja, allgemeine Mitführpflicht nein.

Warum der Bericht trotzdem wichtig ist

Die HU-Plakette zeigt nur den nächsten Termin. Der Bericht dokumentiert dagegen den geprüften Kilometerstand, festgestellte Mängel, Hinweise, Prüfergebnis und gegebenenfalls die Pflicht zur Nachprüfung.

Was passiert bei einer Verkehrskontrolle?

Für die unmittelbare Kontrolle dienen vor allem Kennzeichen, HU-Plakette, Zulassungsbescheinigung Teil I und Registerdaten. Haben Sie den HU-Bericht nicht im Auto, verstößt das allein nicht gegen eine allgemeine Mitführpflicht, weil es diese nicht gibt.

Wird der Bericht später von einer zuständigen Stelle angefordert, müssen Sie ihn jedoch aushändigen können. Ignorieren Sie eine solche Aufforderung nicht. § 69a StVZO ordnet Verstöße gegen Aufbewahrungs- und Aushändigungspflichten als Ordnungswidrigkeiten ein.

HU-Bericht verloren: So bekommen Sie eine Zweitschrift

  1. Prüfstelle identifizieren: Suchen Sie Rechnung, Kontoauszug, Terminmail oder Werkstattbeleg der letzten HU.
  2. FIN und Kennzeichen bereithalten: Die Prüforganisation muss den damaligen Datensatz eindeutig finden.
  3. Zweitschrift anfragen: Fragen Sie nach Identitäts- oder Halternachweis, Gebühren und Versandweg.
  4. Dokument prüfen: FIN, Datum, Ergebnis und nächste Fälligkeit müssen zum Fahrzeug passen.
  5. Sicher ablegen: Bewahren Sie die Zweitschrift bis zur nächsten HU auf und sichern Sie zusätzlich eine gut lesbare Arbeitskopie.

Kann der letzte Bericht nicht ausgehändigt werden, verlangt § 29 StVZO auf Kosten des Halters entweder eine Zweitschrift von der prüfenden Stelle oder eine neue Hauptuntersuchung. Eine beliebige selbst erstellte Kopie ersetzt keine amtlich nachvollziehbare Zweitschrift.

Für die Nachprüfung zählt der Untersuchungsbericht

Wurden erhebliche Mängel festgestellt, müssen Sie das Fahrzeug grundsätzlich innerhalb eines Monats unter Vorlage des Berichts zur Nachprüfung vorstellen. Fehlt der Bericht oder verstreicht die Monatsfrist, ist statt der Mängelnachprüfung eine neue Hauptuntersuchung vorgesehen.

Brauche ich den Bericht bei Zulassung oder Ummeldung?

Die Zulassungsbehörde muss die Fälligkeit der nächsten HU nachvollziehen können. Ist sie aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich, gilt die besondere Aushändigungspflicht des HU-Berichts für diesen Zulassungsvorgang nach § 29 Absatz 10 Satz 4 StVZO nicht. In der Praxis können Datenlage und Vorgang variieren.

Nehmen Sie den Bericht zu einer Zulassung trotzdem mit, wenn er vorhanden ist – besonders bei Importen, älteren Dokumenten, technischen Änderungen oder einer kürzlich erfolgten HU. Das verhindert Rückfragen, ohne eine allgemeine Mitführpflicht zu behaupten.

HU-Bericht beim Fahrzeugverkauf

Übergeben Sie dem Käufer den letzten HU-Bericht oder eine Zweitschrift. So kann er Prüfergebnis, Kilometerstand, Hinweise und nächste Fälligkeit nachvollziehen. Die bunte Plakette allein verrät nicht, welche geringen Mängel oder Beobachtungen im Bericht standen.

Notieren Sie die Dokumentenübergabe im Kaufvertrag. Bleibt das Original ausnahmsweise bei Ihnen, sollte der Käufer eine belastbare Zweitschrift erhalten und wissen, bei welcher Prüfstelle die HU durchgeführt wurde.

Digital speichern: sinnvoll, aber Original nicht vorschnell entsorgen

Ein Scan schützt vor Informationsverlust und erleichtert die Suche nach Prüfstelle, Datum und Mängelliste. Speichern Sie ihn verschlüsselt oder in einer geschützten Fahrzeugakte, denn der Bericht enthält FIN, Kennzeichen und weitere Fahrzeugdaten.

Solange nicht sicher geklärt ist, dass eine digitale Ausgabe im konkreten Verfahren akzeptiert wird, bewahren Sie den ausgehändigten Bericht auf. Ein Handyfoto ist eine praktische Sicherung, aber nicht automatisch eine amtliche Zweitschrift.

Amtliche Quellen und Rechtsgrundlagen

Geprüft am 6. August 2026. Maßgeblich sind im Einzelfall der Bescheid und die Auskunft Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Muss ich den TÜV-Bericht im Auto mitführen?

Nein. Es gibt keine allgemeine Mitführpflicht. Sie müssen den letzten HU-Bericht aber mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahren.

Kann die Polizei den HU-Bericht verlangen?

Zuständige Personen und Behörden können die Aushändigung anfordern. Dass Sie ihn nicht ständig im Fahrzeug haben müssen, befreit nicht von einer späteren Vorlageaufforderung.

Was tun, wenn der HU-Bericht verloren ist?

Fordern Sie bei der damaligen Prüfstelle eine Zweitschrift an. Ist das nicht möglich, sieht § 29 StVZO eine neue Hauptuntersuchung auf Kosten des Halters vor.

Reicht die HU-Plakette als vollständiger Bericht?

Nein. Sie zeigt die nächste Fälligkeit, enthält aber keine Mängel, Hinweise, Kilometerstände oder Details des Prüfergebnisses.

Brauche ich den HU-Bericht zum Auto-Abmelden?

Nein. Für die Außerbetriebsetzung ist der HU-Bericht nicht erforderlich. Vor Ort werden grundsätzlich ZB I und Kennzeichen benötigt, online deren Sicherheitscodes.