Ihre Unterlagen in 30 Sekunden
- i-Kfz: ZB I mit Sicherheitscode, Codes beider Stempelplaketten und Online-Zahlung.
- Zulassungsstelle: ZB I und abgestempelte Kennzeichenschilder im Original; örtliche Terminregeln prüfen.
- Dienstleister: Fahrzeugdaten und dieselben fahrzeugbezogenen Sicherheitscodes wie beim digitalen Amtsweg.
- Sonderfälle: Bei Verlust, Diebstahl, Verwertung, Erbe oder Firmenwagen können Nachweise hinzukommen.
Diese Seite ist die detaillierte Dokumentenliste. Wenn Sie nur schnell wissen möchten, welcher Weg zu Ihrer Situation passt, nutzen Sie zuerst die interaktive Übersicht Auto abmelden: Was brauche ich?.
PDF-Checkliste herunterladen und ausdrucken → Die Vorlage trennt i-Kfz, Behörde und Dienstleister und enthält eigene Felder für Verkauf, Todesfall, Firmenwagen und fehlende Unterlagen.
Unterlagen nach Abmeldeweg: die Gesamtübersicht
| Unterlage oder Voraussetzung | i-Kfz selbst | Zulassungsstelle | Dienstleister |
|---|---|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I | ja, codefähig | ja, im Original | ja beziehungsweise daraus abgefragte Daten |
| Sicherheitscode der ZB I | ja | nein, wenn Original vorliegt | bei digitalem Ablauf ja |
| Kennzeichenschilder | bleiben bei Ihnen | zur Entstempelung vorlegen | bleiben bei Ihnen |
| Codes der Stempelplaketten | ja, je Schild | nein, Schilder werden vorgelegt | bei digitalem Ablauf ja |
| ZB II / Fahrzeugbrief | normalerweise nein | normalerweise nein | normalerweise nein |
| eID / Ausweis-PIN | laut BMV für reine Abmeldung nein | nicht als Online-Identifikation | keine eigene eID nötig |
| Zahlungsmittel | online nach Portal | nach örtlicher Stelle | nach Anbieter |
Die Tabelle gilt für einen vollständigen Standardfall. Sobald die ZB I, ein Kennzeichen oder ein Code fehlt, greifen andere Verfahren. Prüfen Sie dann die örtliche Behördenbeschreibung, bevor Sie Siegel freilegen oder einen Termin buchen.
Checkliste für die Online-Abmeldung mit i-Kfz
Das Bundesverkehrsministerium nennt für die internetbasierte Außerbetriebsetzung die ZB I und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes. Eine Identifizierung per eID ist für die reine Abmeldung nach der aktuellen i-Kfz-Übersicht nicht erforderlich. Das unterscheidet die Abmeldung von An-, Um- und Wiederzulassung.
- ZB I auf Sicherheitsfeld prüfen. Das Fahrzeug muss nicht 2015 gebaut worden sein; entscheidend ist, ob die aktuell ausgegebene ZB I und die Plaketten codefähig sind.
- Fahrzeug auf privatem Grund abstellen. Nach dem Freilegen der Plaketten-Codes sind die amtlichen Siegel entwertet.
- ZB-I-Code freilegen. Behutsam arbeiten, gut beleuchten und Zeichen nicht aus einem unscharfen Foto raten.
- Codes der Stempelplaketten freilegen. Beim Auto sind es regelmäßig zwei, beim Motorrad nur einer. Die HU-Plakette ist nicht gemeint.
- Behördenportal und Zahlart öffnen. Kennzeichen, Fahrzeugdaten und Codes exakt übertragen; Bestätigung anschließend herunterladen.
Vor dem Freilegen wichtig
Stellen Sie sicher, dass keine Fahrt und kein Parken auf öffentlichem Verkehrsgrund mehr geplant sind. Eine beschädigte oder freigelegte Stempelplakette lässt sich nicht für eine normale Weiterfahrt „zurückkleben“.
Bilder und Schritt-für-Schritt-Hilfen finden Sie im Sicherheitscode-Cluster. Wenn der Code unlesbar wird, wechseln Sie zur Anleitung Sicherheitscode beschädigt.
Checkliste für die Zulassungsstelle
§ 16 Absatz 1 FZV verlangt bei einem zugelassenen Fahrzeug die ZB I und die abgestempelten Kennzeichenschilder. Die Behörde entstempelt die Schilder und vermerkt die Außerbetriebsetzung. Diese bundesrechtliche Grundliste ist kurz; Termin, Identitätsprüfung, Zahlart und Sonderfallnachweise werden örtlich organisiert.
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original
- beide Kennzeichenschilder; bei Motorrad oder Leichtkraftrad das einzige Schild
- gegebenenfalls Anhängerverzeichnis
- örtlich akzeptiertes Zahlungsmittel
- nur im Sonderfall: Verlust-, Diebstahl-, Erb-, Firmen- oder Verwertungsnachweise
Eine dritte Person kann den Vorgang übernehmen. Legt sie alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt sie nach der FZV als bevollmächtigt. Eine zusätzliche schriftliche Vollmacht ist für den vollständigen Standardfall nicht bundesweit vorgeschrieben, kann aber die Übergabe dokumentieren. Passende ausfüllbare Muster finden Sie unter Auto abmelden mit Vollmacht.
Checkliste für einen privaten Dienstleister
Ein Dienstleister ersetzt den eigenen Gang durch eine vertraglich beauftragte Bearbeitung. Er ist keine Behörde und darf seinen Preis nicht als amtliche Gebühr darstellen. Für einen digitalen Standardfall benötigt er dennoch die fahrzeugbezogenen Nachweise, die den Online-Vorgang ermöglichen.
- Kennzeichen und die im Formular abgefragten Fahrzeugdaten
- ZB-I-Sicherheitscode
- Codes aller Stempelplaketten
- erreichbare E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Telefonnummer
- Zahlungsmittel sowie bewusste Zustimmung zum ausgewiesenen Endpreis
Kontrollieren Sie Impressum, Anbieterrolle, Leistungsumfang, Widerrufshinweise und den Gesamtpreis, bevor Sie zahlungspflichtig bestellen. Den finanziellen Unterschied erklärt Was kostet Auto abmelden?.
Sonderfall Verkauf: Unterlagen und Nachweis trennen
Verkaufen Sie das Auto angemeldet, kommen zur eigentlichen Abmeldung Unterlagen für die Verkaufsanzeige hinzu. Nach § 15 Absatz 5 FZV müssen bisheriger Halter und Eigentümer den Halterwechsel unverzüglich mitteilen, sofern der Erwerber seine Pflichten noch nicht erfüllt hat. Die Mitteilung enthält Kennzeichen, vollständige Käuferanschrift und die Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde.
- unterschriebener Kaufvertrag mit genauem Übergabezeitpunkt
- Name und vollständige Anschrift des Käufers
- Bestätigung der Übergabe von ZB I und ZB II
- Verkaufs- oder Veräußerungsanzeige an die bisher zuständige Zulassungsstelle
- Abmeldebestätigung, falls das Fahrzeug vor oder direkt nach Übergabe stillgelegt wird
Die Pflichten und Eskalationsschritte stehen im Ratgeber Auto nach Verkauf abmelden.
Sonderfall Todesfall oder Erbschaft
Die Sterbeurkunde allein macht noch nicht jede Person verfügungsberechtigt. Je nach Lage können Erbschein, eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, Testamentsvollstreckerzeugnis oder Vollmachten weiterer Miterben nötig sein. Bei vollständigen Fahrzeugunterlagen kann der reine Abmeldevorgang zwar einfach sein; die Berechtigung am Nachlass muss trotzdem geklärt bleiben.
Erbnachweis nicht durch eine Standardvollmacht ersetzen
Der verstorbene Halter kann keine neue Vollmacht unterschreiben. Die Beauftragung muss von den wirksam nachlassberechtigten Personen ausgehen. Bei ungeklärter Erbfolge zuerst Nachlassgericht oder fachliche Beratung einbeziehen.
Nutzen Sie für einen geklärten Fall die Erbfall-Vollmacht als ausfüllbare PDF und gleichen Sie die Nachweise mit Ihrer Behörde ab.
Sonderfall Firmenwagen
Bei einem Firmenwagen sollten Rechtsform, Unternehmensanschrift, Kennzeichen, FIN und die Funktion des Unterzeichners dokumentiert sein. Intern braucht es eine klare Freigabe zur Aussteuerung. Bei Leasing oder Finanzierung prüfen Sie zusätzlich den Vertrag und eine nötige Zustimmung des Eigentümers.
- Firmenname, Rechtsform und Anschrift
- Registerangaben, soweit zur Zuordnung benötigt
- Nachweis oder Benennung der zeichnungsberechtigten Person
- interne Fahrzeugfreigabe und Kostenstelle
- Vollmacht für Mitarbeitende oder externen Dienstleister
- Archivierung von Auftrag und Abmeldebestätigung in der Fahrzeugakte
Für wiederkehrende Vorgänge empfiehlt sich ein standardisierter Prozess unter Fuhrpark abmelden.
Fehlende Unterlagen: Was ersetzt was?
| Es fehlt … | Online-Folge | Nächster sinnvoller Schritt |
|---|---|---|
| ZB I | ZB-I-Code fehlt; Standardweg scheitert | Behörde nach Verlustverfahren fragen |
| nur ZB-I-Code ist beschädigt | Code nicht verifizierbar | mit vorhandener ZB I zum Amtsweg wechseln |
| ein Kennzeichen | Plaketten-Code fehlt | Verlust/Diebstahl klären; Behörde |
| ZB II | für reine Abmeldung meist unerheblich | Eigentums-, Bank-, Leasing- oder Erbfall separat prüfen |
| Ausweis-PIN/eID | laut BMV kein Hindernis für reine Abmeldung | örtliches i-Kfz-Portal prüfen |
Ohne ZB I führt der Entscheidungsbaum verloren, gestohlen, bei Dritten oder Code beschädigt zum passenden Weg. Ohne ZB II hilft Auto abmelden ohne Fahrzeugbrief.
Nach der Abmeldung: Diese Unterlagen aufbewahren
Speichern Sie den Bescheid oder die Abmeldebestätigung sofort an einem sicheren Ort. Prüfen Sie anschließend, ob Versicherung und Zoll den Vorgang korrekt abgerechnet haben. Eine separate Meldung ist im normalen Prozess nicht nötig, dennoch ist der Nachweis bei Rückfragen wichtig.
- Abmeldebestätigung mit Datum
- Kaufvertrag und Verkaufsanzeige bei Verkauf
- Vollmacht und Übergabenachweis bei Vertretung
- Erb- oder Firmennachweise im jeweiligen Vorgang
- Rechnung des Dienstleisters beziehungsweise Zahlungsbeleg des Portals
Amtliche Quellen
Inhaltlich geprüft am 9. August 2026. Örtliche Servicebedingungen können abweichen.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen braucht man zum Auto-Abmelden?
Im Standardfall brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen. Online kommen der ZB-I-Sicherheitscode und die Codes der Stempelplaketten hinzu; am Schalter werden die Originale vorgelegt.
Brauche ich den Fahrzeugbrief (ZB II)?
Für die reine Außerbetriebsetzung mit vollständigen Unterlagen normalerweise nicht. Bei Verlustklärung, Erbfall, Verwertung oder einem anderen Sondervorgang kann die Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.
Muss der Halter persönlich zur Zulassungsstelle?
Nein. Nach § 16 Absatz 1 FZV gilt eine dritte Person, die alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, für die Abmeldung als bevollmächtigt. Örtliche Anforderungen bei Sonderfällen bleiben zu beachten.
Was brauche ich bei einer Online-Abmeldung über i-Kfz?
Sie benötigen die codefähige ZB I, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten, korrekte Fahrzeugdaten und eine im Portal angebotene Online-Zahlart. Für die reine Abmeldung nennt das BMV keine eID-Identifizierung.
Was tun, wenn ein Dokument fehlt?
Nutzen Sie die Sonderfall-Anleitung Ihrer Zulassungsbehörde. Je nach Verlust können eine Erklärung, Versicherung an Eides statt, Diebstahlsanzeige oder weitere Fahrzeugnachweise nötig sein.
Wie lange sollte ich die Abmeldebestätigung aufbewahren?
Mindestens so lange, bis Steuer und Versicherung korrekt beendet beziehungsweise abgerechnet sind. Bei Verkauf, Leasing, Firmenwagen oder Erbfall empfiehlt sich die dauerhafte Ablage in der Fahrzeugakte.
