Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nicht weiter freilegen: Ein abgelehnter Code ist kein Grund, zusätzliche Dokumente oder Plaketten zu öffnen.
  • Codeart prüfen: Die ZB I hat einen siebenstelligen Sicherheitscode; jede Stempelplakette einen eigenen dreistelligen Code.
  • Aktueller Datensatz zählt: Code, Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung müssen zur aktuellen Zulassung gehören.
  • Ein kontrollierter Neuversuch: Felder neu aufrufen, Zeichen sorgfältig übertragen und danach bei erneutem Fehler stoppen.
  • Daten schützen: Sicherheitscodes und vollständige FIN niemals in Foren, Screenshots oder unverschlüsselten Supportnachrichten veröffentlichen.

Ein klar lesbarer Sicherheitscode kann trotzdem abgelehnt werden, wenn er im falschen Feld steht, mit einer offen sichtbaren Druckstücknummer verwechselt wurde oder nicht zum aktuellen Zulassungsdatensatz passt. Auch eine abgelaufene Sitzung oder ein fehlerhafter Portalzustand kann den Abgleich verhindern. Die Anzeige „ungültig“ bedeutet daher nicht automatisch, dass der gedruckte Code gefälscht oder beschädigt ist.

Prüfen Sie zuerst, welchen Code das Portal gerade verlangt. Für die reine Online-Abmeldung werden das Kennzeichen, der siebenstellige Sicherheitscode der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I und die dreistelligen Codes der zugehörigen Stempelplaketten verifiziert. Beim Pkw sind es regelmäßig zwei Plakettencodes, bei einem Wohnanhänger üblicherweise einer.

Diese Seite behandelt lesbare, vollständig sichtbare Zeichen, die das Portal zurückweist. Wenn Zeichen fehlen, verwischt oder abgerissen sind, wechseln Sie direkt zur Hilfe Sicherheitscode nicht lesbar oder beschädigt und raten Sie nicht.

Zuerst klären: Welcher Sicherheitscode wird verlangt?

Die drei Codearten rund um Fahrzeugdokumente und Kennzeichen werden leicht verwechselt. Für die Außerbetriebsetzung verlangt § 24 FZV das Kennzeichen, die Sicherheitscodes der Stempelplaketten und den Sicherheitscode der ZB I. Die ZB II wird für die reine Abmeldung nicht verifiziert. Ihr Code gehört zu anderen internetbasierten Zulassungsvorgängen.

Übertragen Sie nur die Zeichen unter der bewusst geöffneten Sicherheitsabdeckung. Eine Druckstücknummer, Dokumentennummer, FIN, der DataMatrix-Code als Bild oder eine offen aufgedruckte Seriennummer ist nicht automatisch der einzugebende Klartext-Sicherheitscode. Die Portalbeschriftung muss zur Quelle passen.

QuelleCode für die AbmeldungTypischer Fehler
Zulassungsbescheinigung Teil ISieben Zeichen unter dem SicherheitsfeldDokumentennummer oder Druckstücknummer eingegeben
Vordere Stempelplakette beim PkwDrei Zeichen unter der PlakettenabdeckungOffen sichtbare Nummer statt Sicherheitscode verwendet
Hintere StempelplaketteDrei Zeichen unter der PlakettenabdeckungVorderen und hinteren Code im Portal vertauscht
Zulassungsbescheinigung Teil IIFür reine Abmeldung nicht erforderlichZB-II-Code unnötig freigelegt

Sieben Zeichen der ZB I richtig zuordnen

Der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nach den Vorgaben der FZV aus sieben Zeichen. Er befindet sich unter dem dafür gekennzeichneten Sicherheitsfeld. Geben Sie ihn in das Feld für ZB I oder Fahrzeugschein ein – nicht in das Kennzeichenfeld und nicht in ein Feld für die Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Lesen Sie jedes Zeichen einzeln bei gutem Licht. Vergrößern Sie bei Bedarf ein lokales Foto auf Ihrem eigenen Gerät, ohne es in eine Cloud, einen Messenger oder eine öffentliche Bilderkennung hochzuladen. Die Seite Siebenstelliger ZB-I-Code erklärt zeigt Position und Abgrenzung zur Dokumentennummer.

Vor der Neueingabe

  • Ist es die aktuell gültige ZB I des Fahrzeugs?
  • Sind genau sieben Zeichen vollständig sichtbar?
  • Steht der Code im ausdrücklich bezeichneten ZB-I-Feld?
  • Wurde keine Dokumenten- oder Druckstücknummer übernommen?

Drei Zeichen der Stempelplakette richtig eingeben

Jede für i-Kfz geeignete Stempelplakette enthält einen eigenen dreistelligen Sicherheitscode. Bei einem Pkw werden vorderes und hinteres Kennzeichen getrennt behandelt. Wenn das Portal die Positionen unterscheidet, übertragen Sie die Codes genau in dieser Zuordnung. Kennzeichnen Sie Ihre Notiz mit „vorn“ und „hinten“, ohne die Codes dauerhaft digital zu speichern.

Der Code liegt unter der Abdeckung der Behördenplakette, nicht unter der runden HU-Plakette. Öffnen Sie die HU-Plakette nicht. Die Bildanleitung Dreistelligen Kennzeichencode finden erklärt den Unterschied. Bei einem Wohnwagen oder anderen Fahrzeug mit nur einem Kennzeichenschild verlangt der Vorgang entsprechend nur den vorhandenen Plakettencode.

Passt der Code zur aktuellen Zulassung?

Ein lesbarer Code kann technisch korrekt aussehen und dennoch nicht zum abgefragten Datensatz gehören. Das kommt etwa infrage, wenn die ZB I ersetzt, ein Kennzeichen neu ausgegeben oder das Fahrzeug nach einer früheren Außerbetriebsetzung wiederzugelassen wurde. Verwenden Sie ausschließlich die aktuell zum Fahrzeug ausgegebenen Dokumente und Schilder.

Alte Fotos, abgeschriebene Codes aus einem früheren Vorgang oder lose Kennzeichenschilder aus der Garage sind keine verlässliche Quelle. Vergleichen Sie das aktuelle Kennzeichen mit der ZB I und prüfen Sie, ob seit deren Ausstellung Änderungen vorgenommen wurden. Meldet das Portal schon vor der Codeprüfung „Fahrzeug nicht gefunden“, ist stattdessen die Diagnose i-Kfz findet das Fahrzeug nicht zuständig.

Alte Codes nicht wiederverwenden

Sicherheitscodes sind an konkrete Dokumente und Plaketten gebunden. Ein Code aus einem früheren Zulassungszustand darf nicht als Ersatz für den aktuellen Datensatz geraten oder wiederverwendet werden.

Ein kontrollierter zweiter Versuch – dann stoppen

Starten Sie die Eingabeseite neu über den offiziellen Behördenlink, wenn die Sitzung erkennbar abgelaufen oder die Seite technisch hängen geblieben ist. Übertragen Sie alle Angaben erneut aus den Originalen und prüfen Sie die Zuordnung vor dem Absenden. Verwenden Sie keine automatische Texterkennung, die Zeichen unbemerkt austauschen kann.

Wird derselbe lesbare Code erneut abgelehnt, wiederholen Sie den Vorgang nicht beliebig oft. Portale können Sicherheits- und Sitzungslogik besitzen, deren genaue Schwellen öffentlich nicht einheitlich dokumentiert sind. Sichern Sie Wortlaut, Zeitpunkt, Portal und Vorgangsnummer und wechseln Sie zur gezielten Klärung.

  1. Originale bereitlegen: Aktuelle ZB I und zugehörige Kennzeichen.
  2. Felder zuordnen: ZB I, vorn und hinten eindeutig trennen.
  3. Portal neu öffnen: Nur bei technischer Sitzungspanne kontrolliert neu beginnen.
  4. Zeichen manuell prüfen: Keine geratenen Ersetzungen und kein Copy-and-paste aus alten Notizen.
  5. Bei zweiter Ablehnung stoppen: Fehler dokumentieren und Supportweg nutzen.

Codes sichtbar: Darf das Fahrzeug noch bewegt werden?

Sobald der Sicherheitscode einer Stempelplakette sichtbar ist, gilt das Kennzeichenschild nach § 21 Absatz 3 FZV als ungestempelt. Das Fahrzeug darf daher nicht einfach weiter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt oder auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden. Planen Sie die Abmeldung erst, wenn es an einem zulässigen privaten Ort steht.

Die FZV kennt enge Ausnahmen für bestimmte Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen und für Rückfahrten am Tag der Außerbetriebsetzung bei bestehendem Haftpflichtschutz. Ein abgebrochener Online-Versuch ist jedoch nicht automatisch mit jeder dieser Situationen gleichzusetzen. Verlassen Sie sich im Zweifel nicht auf die Ausnahme, sondern klären Sie den konkreten Fall vor einer Fahrt.

So melden Sie den Fehler ohne Codes preiszugeben

Für eine Supportanfrage reichen der genaue Fehlertext, Datum und Uhrzeit, Name des Portals, ausgewählter Vorgang und eine vorhandene Vorgangsnummer. Nennen Sie das Kennzeichen nur über den vorgesehenen geschützten Kontaktweg. Verdecken Sie auf Screenshots Sicherheitscodes, vollständige FIN, Zahlungsdaten und persönliche Angaben.

Schreiben Sie nicht „Der Code lautet …“ in eine normale E-Mail. Fragen Sie stattdessen, ob das aktuelle Dokument beziehungsweise die Plakette dem Registerdatensatz zugeordnet werden kann und welcher sichere Kanal für eine erforderliche Prüfung vorgesehen ist. Ein seriöser Support fordert sensible Angaben nur zweckgebunden und über einen angemessenen Übermittlungsweg an.

Sichere Fehlerbeschreibung

„Beim Antrag auf Außerbetriebsetzung wurde am [Datum] um [Uhrzeit] der lesbare Code aus dem Feld [ZB I / vorn / hinten] abgelehnt. Vorgangsnummer: [Nummer]. Bitte teilen Sie mir mit, wie der Datensatz ohne Übermittlung des Codes per E-Mail geprüft werden kann.“

Wann Behörde oder Dienstleister übernehmen sollten

Kann die Zulassungsbehörde den Register- oder Dokumentenabgleich nicht automatisiert herstellen, kann eine manuelle Klärung notwendig werden. Das gilt besonders bei Ersatzdokumenten, Kennzeichenwechseln oder nicht eindeutig zugeordneten Sicherheitsmerkmalen. Fragen Sie, welche Originalunterlagen vorzulegen sind und ob ein Termin erforderlich ist.

Ein privater Abmeldeservice kann Eingaben und Unterlagen vorprüfen und bei einem geeigneten digitalen Fall den Prozess führen. Er darf aber keinen ungültigen Code als gültig behandeln oder eine Behördenentscheidung ersetzen. Vergleichen Sie Leistungsumfang und Gesamtpreis unter Was kostet Auto abmelden? und achten Sie auf eine klare Aussage, was bei einem nicht lösbaren Datensatz geschieht.

Was Sie ausdrücklich nicht tun sollten

Raten Sie keine Zeichenfolgen durch, öffnen Sie nicht den ZB-II-Code für die reine Abmeldung und manipulieren Sie keine Plakettenreste. Veröffentlichen Sie keine Fotos in Foren und schicken Sie Codes nicht an mehrere Anbieter, um Antworten zu vergleichen. Die Codes dienen gerade als Besitz- und Entwertungsnachweis im digitalen Verfahren.

Verwechseln Sie die Ablehnung außerdem nicht mit einer erfolgreichen Außerbetriebsetzung. Solange keine positive Entscheidung vorliegt, ist der Vorgang nicht durch einen Bescheid belegt. Fehlt nach einem scheinbar abgeschlossenen Antrag nur das Dokument, verwenden Sie die getrennte Anleitung Abmeldebestätigung nicht erhalten.

Amtliche Quellen

Welche Codes das Portal bei der Außerbetriebsetzung verifiziert, regelt § 24 FZV. Die rechtliche Wirkung eines sichtbaren Plakettencodes und die Sicherheitscodearten stehen in § 21 FZV und den zugehörigen Anlagen der Verordnung.

Das Bundesministerium für Verkehr zeigt den aktuellen Ablauf und die benötigten Unterlagen. Für konkrete Feldbezeichnungen, Fehlermeldungen und Supportkanäle gilt ergänzend die Dokumentation des verwendeten Zulassungsportals.

Häufige Fragen

Warum wird ein lesbarer Sicherheitscode als ungültig angezeigt?

Häufig passen Codeart, Eingabefeld oder aktueller Dokumentensatz nicht zusammen. Auch ein technischer Sitzungsfehler ist möglich. Nach einem kontrollierten Neuversuch sollte der Fall gezielt geklärt werden.

Wie viele Stellen hat der Sicherheitscode im Fahrzeugschein?

Der Sicherheitscode der aktuellen Zulassungsbescheinigung Teil I besteht aus sieben Zeichen.

Wie viele Stellen hat der Code auf dem Kennzeichen?

Jede i-Kfz-fähige Stempelplakette enthält einen eigenen dreistelligen Sicherheitscode.

Brauche ich für die Abmeldung den Code aus dem Fahrzeugbrief?

Nein. Für die reine internetbasierte Außerbetriebsetzung werden ZB I und Stempelplaketten verifiziert, nicht der Sicherheitscode der ZB II.

Kann ich den Sicherheitscode an den Support mailen?

Nicht unaufgefordert und nicht über einen ungeschützten Kanal. Beschreiben Sie zunächst Fehler, Feld, Zeitpunkt und Vorgangsnummer und lassen Sie sich einen vorgesehenen sicheren Prüfweg nennen.