Auto für jemand anderen abmelden: So funktioniert es mit Vollmacht

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ja, möglich: Sie dürfen ein Fahrzeug für eine andere Person abmelden, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind.
  • Vollmacht mit Name, Fahrzeug, Kennzeichen und Unterschrift des Halters plus Ausweiskopie ist die Grundlage.
  • Online brauchen Sie zusätzlich die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Kennzeichen.
  • Praktisch bei Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt oder fehlender Technik beim Halter.

Sie können ein Auto für jemand anderen abmelden – etwa für Eltern, Partner oder Bekannte. Nötig ist eine Vollmacht des Halters und die passenden Unterlagen. Online geht das besonders einfach, weil der Halter nicht selbst erscheinen muss.

Darf ich das Auto eines anderen abmelden?

Ja, mit Einverständnis des Halters. Sie handeln dann in dessen Auftrag. Ohne Vollmacht sollten Sie ein fremdes Fahrzeug nicht abmelden, da der Halter rechtlich verantwortlich bleibt.

Was muss in die Vollmacht?

Inhalt einer einfachen Vollmacht

  • Name und Anschrift des Halters (Vollmachtgeber)
  • Name der bevollmächtigten Person
  • Fahrzeug mit Kennzeichen und FIN
  • klarer Zweck: »Abmeldung / Außerbetriebsetzung«
  • Ort, Datum, Unterschrift des Halters

Diese Unterlagen brauchen Sie

Neben der Vollmacht: eine Ausweiskopie des Halters, den Fahrzeugschein (ZB I) und für die Online-Abmeldung die Sicherheitscodes auf Fahrzeugschein und Kennzeichen. Welche Dokumente generell nötig sind, zeigt der Artikel Auto abmelden Unterlagen.

Online für andere abmelden

Bei einem Online-Dienst tragen Sie die Fahrzeugdaten ein und beauftragen die Abmeldung. Das ist besonders praktisch, wenn der Halter selbst nicht zur Zulassungsstelle kann – etwa wegen Krankheit, Alter oder weil er im Ausland ist.

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Häufige Fragen

Muss die Vollmacht notariell sein?

Nein. Eine einfache schriftliche Vollmacht mit Unterschrift und Ausweiskopie des Halters reicht in der Regel aus.

Kann ich das Auto eines Verstorbenen abmelden?

Ja, als Angehöriger. Details im Artikel Auto eines Verstorbenen abmelden.

Braucht der Halter eine PIN oder eID?

Beim Online-Dienst nicht. Die Abmeldung wird in seinem Auftrag durchgeführt.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Abläufe können je nach Zulassungsstelle leicht abweichen.